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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2012 - L 12 SB 51/08   

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https://dejure.org/2012,124684
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2012 - L 12 SB 51/08 (https://dejure.org/2012,124684)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.03.2012 - L 12 SB 51/08 (https://dejure.org/2012,124684)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. März 2012 - L 12 SB 51/08 (https://dejure.org/2012,124684)
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  • BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 3/09 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Diabetes mellitus - Teilhabe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2012 - L 12 SB 51/08
    Weil die Herabsetzung des GdB nach § 48 Abs. 1 SGB X schon aus den vorgenannten Gründen rechtswidrig ist, musste nicht mehr darüber entschieden werden, ob die erfolgte Herabsetzung wegen fehlender wesentlicher Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X auch deswegen rechtswidrig war, weil die in der VersMedV enthaltenen Bewertungsgrundsätze nicht nur ab Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsverordnung gelten, sondern faktisch auch für die Zeit vor dem formellen Inkrafttreten als antizipiertes Sachverständigengutachten anzuwenden sind (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 2.12.2010 - B 9 SB 3/09 R, Rz. 38, juris).
  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2012 - L 12 SB 51/08
    Die AHP beschreiben dazu (in Nr. 30 Abs. 3 - 5) ebenso wie die VersMedV (in Teil D Nr. 1.) Regelfälle, bei denen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse die Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "G" als erfüllt anzusehen sind, und die bei dort nicht erwähnten Behinderungen als Vergleichsmaßstab dienen können (BSG, Urteil vom 13.8.1997 - 9 RVs 1/96 -, juris; Urteil vom vom 27.8.1998 - B 9 SB 13/97 R -, juris).
  • BSG, 27.08.1998 - B 9 SB 13/97 R

    Nachteilsausgleich "G" - Anhaltspunkte 1996 - Klagezulässigkeit - Prüfungsumfang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2012 - L 12 SB 51/08
    Die AHP beschreiben dazu (in Nr. 30 Abs. 3 - 5) ebenso wie die VersMedV (in Teil D Nr. 1.) Regelfälle, bei denen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse die Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "G" als erfüllt anzusehen sind, und die bei dort nicht erwähnten Behinderungen als Vergleichsmaßstab dienen können (BSG, Urteil vom 13.8.1997 - 9 RVs 1/96 -, juris; Urteil vom vom 27.8.1998 - B 9 SB 13/97 R -, juris).
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